Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt im ersten Verfahren der spartenübergreifenden Förderung künstlerischer und kultureller Projekte rund 2,7 Mio Euro für 45, teilweise überjährige/mehrjährige, Projekte.
Der 14-köpfigen Fachjury lagen im ersten Auswahlverfahren der spartenübergreifenden Förderung künstlerischer und kultureller Projekte 2016 insgesamt 353 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 22 Millionen € vor.
Der Jury für die spartenübergreifende Förderung 2016 gehören an: Henrik Adler, Andreas Borcholte, Kristoffer Gansing, Karin Kirchhoff, Nicola Lepp, Aurélie Maurin, Tobi Müller, Carolin Naujocks, Oliver Potratz, Kolja Reichert, Ann Carolin Renninger, Nikola Richter, Frank Weigand und Patrick Wildermann.
Aus den insgesamt 353 Bewerbungen wurden 45 Vorhaben für das erste Vergabeverfahren der spartenübergreifenden Förderung empfohlen.
Eine Liste der zur Förderung empfohlenen Vorhaben ist auf der Internetseite der Berliner Kulturverwaltung einzusehen. (Ergebnisse)
Im gleichen Verfahren wurde auch die Förderung von Projekten der Zeitgeschichte ausgeschrieben, für die es bisher im Land Berlin keine geeignete Fördermöglichkeit gab. Dem Historischen Beirat des Regierenden Bürgermeisters von Berlin liegen insgesamt 10 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 411.000 € vor. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung werden im Juni 2016 bekannt gegeben.
Das zweite Antragsverfahren der spartenübergreifenden Förderung künstlerischer und kultureller Projekte startet Mitte Mai 2016 mit einer öffentlichen Ausschreibung.
Veröffentlicht am 11. April 2016