Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie inter- und transdisziplinärer Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene (ca. 2/3) aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Bewerbungsschluss ist am 07. Dezember 2017.
Die Förderergebnisse der 2. Runde 2017 für 2018 sind online.
Weitere Informationen
Infoveranstaltung zur spartenoffenen Förderung am 8.11.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2017