Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat heute die Förderrichtlinie zur digitalen Entwicklung im Kulturbereich veröffentlicht!
Im Fokus der Förderung stehen Projekte zur digitalen Auffindbarkeit und zur Steigerung der Teilhabe am Kulturangebot. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich!
Bewerben können sich Berliner Kultureinrichtungen und Vertreter*innen der Freien Szene mit (Wohn-)Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin. An Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung werden zweckgebundene Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen.
Bewerbungsende ist der 9. Juli 2020.
Anträge nimmt die Senatsverwaltung ausschließlich online entgegen.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Veröffentlicht am 29. Mai 2020