Ausschreibung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Abteilung Kultur.
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Betreiber*innen künstlerischer Projekträume, als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).
Die Projekträume bzw. Initiativen sollen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche dienen.
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Veröffentlicht am 5. Mai 2021