Abgeleitet aus Art. 20. Absatz 2 der Landesverfassung soll der gesellschaftliche Stellenwert von Kunst und Kultur in einem Gesetz ausgestaltet werden. Verbunden ist damit das Ziel der Herstellung stärkerer Transparenz, Verlässlichkeit und Beteiligung durch einen regelmäßigen und verbindlichen öffentlichen und parlamentarischen Diskurs über Kunst und Kultur.
Die Aktion „Wir.Sind.Kultur.“ hat drei Ziele:
Berliner Kulturschaffende durch die Krise bringen
Kulturszene in Berlin wieder aufbauen
Berliner Kultur mit einem Kulturfördergesetz nachhaltig absichern
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Veröffentlicht am 3. Juli 2021